DE
Einbürgerungstest bei Krankheit oder Behinderung: Befreiung erklärt - Blogfoto
7 min Rechtsredaktion Aktualisiert: 24. August 2026

Einbürgerungstest bei Krankheit oder Behinderung: Befreiung erklärt

Wann ist eine Befreiung vom Einbürgerungstest wegen Krankheit, Behinderung oder Alter möglich? Voraussetzungen, Attest und Schritte einfach erklärt.

Eine Befreiung vom Einbürgerungstest wegen Krankheit oder Behinderung ist möglich, wenn Sie die geforderten staatsbürgerlichen Kenntnisse gerade wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht erfüllen können. Auch altersbedingte Gründe können berücksichtigt werden. Die Ausnahme gilt aber nicht automatisch: Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde prüft Ihren persönlichen Fall und benötigt dafür in der Regel ein aussagekräftiges ärztliches Attest.

Entscheidend ist also nicht allein eine Diagnose oder ein bestimmter Grad der Behinderung. Es muss nachvollziehbar sein, warum Sie die Anforderung nicht erfüllen können. Sprechen Sie deshalb möglichst vor einer Testanmeldung mit Ihrer Behörde über die benötigten Nachweise.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine persönliche Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 10 Absatz 6 Staatsangehörigkeitsgesetz kann von den Anforderungen an Sprachkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse abgesehen werden, wenn sie wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllt werden können.
  • Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zur Befreiung vom Einbürgerungstest.
  • Das Attest sollte nicht nur die Erkrankung nennen, sondern verständlich erklären, wie sie das Lernen, Verstehen oder Ablegen des Tests beeinträchtigt.
  • Ein hohes Alter hat keine bundesweit festgelegte automatische Altersgrenze für die Befreiung.
  • Wenn eine Prüfung mit angepassten Bedingungen möglich ist, kann beim Test „Leben in Deutschland“ eine barrierefreie Testsituation infrage kommen.
  • Klären Sie zuerst mit der Staatsangehörigkeitsbehörde, ob eine Ausnahme, ein anderer Nachweis oder ein angepasster Test der richtige Weg ist.

Wann kann die Behörde vom Einbürgerungstest absehen?

Für eine Anspruchseinbürgerung müssen Antragstellende grundsätzlich Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Meist geschieht das durch einen bestandenen Einbürgerungstest.

Die gesetzliche Ausnahme steht in § 10 Absatz 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach wird von dieser Voraussetzung abgesehen, wenn eine Person sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.

Das bedeutet praktisch: Zwischen der Einschränkung und der fehlenden Möglichkeit, den Kenntnisnachweis zu erbringen, muss ein konkreter Zusammenhang bestehen. Beispiele können schwere Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, kognitive Einschränkungen, eine psychische Erkrankung oder erhebliche motorische Einschränkungen sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich jedoch nicht pauschal nach einer Diagnoseliste entscheiden.

Die Behörde betrachtet den Einzelfall. Sie kann dabei berücksichtigen:

  • welche Einschränkung besteht,
  • wie lange sie voraussichtlich andauert,
  • welche konkreten Auswirkungen sie auf Vorbereitung und Test hat,
  • ob ein Test unter angepassten Bedingungen möglich wäre,
  • welche ärztlichen oder anderen geeigneten Nachweise vorliegen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erklärt auf dem offiziellen Portal einbuergerung.de, dass ein ärztliches Attest bestätigen kann, dass der Test wegen Krankheit, Behinderung oder hohen Alters nicht abgelegt werden kann.

Befreiung bedeutet nicht: Jede Erkrankung reicht aus

Eine chronische Erkrankung, ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad kann für die Prüfung wichtig sein. Diese Angaben beantworten aber noch nicht automatisch die entscheidende Frage: Warum kann die betroffene Person die staatsbürgerlichen Kenntnisse wegen dieser Einschränkung nicht nachweisen?

Wer beispielsweise eine körperliche Behinderung hat, aber mit passenden Hilfsmitteln lernen und einen Test bearbeiten kann, erfüllt möglicherweise nicht die Voraussetzungen für ein vollständiges Absehen vom Kenntnisnachweis. Dann kann eine barrierefreie Prüfung der passendere Weg sein.

Umgekehrt sollten Sie eine schwere Einschränkung nicht kleinreden. Wenn Lernen, Erinnern, Lesen, Schreiben, Verstehen oder die Teilnahme an einer Prüfung dauerhaft erheblich beeinträchtigt sind, muss die Behörde diese konkreten Folgen erfahren. Eine reine Formulierung wie „ist krank“ ist dafür meist weniger hilfreich als eine nachvollziehbare medizinische Beschreibung der Auswirkungen.

Was sollte im ärztlichen Attest stehen?

Es gibt nicht für jede Behörde ein identisches bundesweites Muster. Fragen Sie deshalb Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde, ob sie ein eigenes Formular verwendet oder bestimmte Angaben verlangt. Vereinbaren Sie den Arzttermin erst, wenn Sie diese Anforderungen kennen.

Ein aussagekräftiges Attest sollte typischerweise erkennen lassen:

  • wer die betroffene Person ist,
  • welche fachliche Qualifikation die Ärztin oder der Arzt hat,
  • welche Krankheit oder Behinderung vorliegt,
  • ob die Einschränkung vorübergehend oder voraussichtlich dauerhaft ist,
  • welche funktionalen Auswirkungen bestehen,
  • warum gerade dadurch das Erlernen oder der Nachweis der geforderten Kenntnisse nicht möglich ist,
  • ob und unter welchen Anpassungen eine Prüfung eventuell doch möglich wäre.

Die Diagnose sollte also nicht ohne Erklärung im Raum stehen. Für die Behörde ist die Verbindung zwischen medizinischem Befund und Testanforderung besonders wichtig. Lassen Sie zugleich nur die Unterlagen erstellen, die tatsächlich verlangt werden, und übermitteln Sie Gesundheitsdaten ausschließlich über den vorgesehenen sicheren Weg.

Krankheit, Behinderung und Alter: Wo liegen die Unterschiede?

Körperliche, geistige oder seelische Krankheit

Das Gesetz erfasst verschiedene Arten von Erkrankungen. Relevant ist ihre konkrete Wirkung. Eine vorübergehende Erkrankung kann zum Beispiel eher dafür sprechen, einen Termin zu verschieben. Eine dauerhafte schwere Erkrankung kann dagegen eine Ausnahme vom Kenntnisnachweis begründen, wenn die Anforderung deshalb nicht erfüllt werden kann.

Behinderung

Auch bei einer Behinderung erfolgt eine Einzelfallprüfung. Ein bestimmter Grad der Behinderung wird in § 10 Absatz 6 StAG nicht als automatische Schwelle genannt. Deshalb sollten Sie sich nicht allein auf den Schwerbehindertenausweis verlassen. Fragen Sie, welche ergänzende ärztliche Begründung benötigt wird.

Altersbedingte Gründe

Das Gesetz nennt keine feste Alterszahl, ab der der Einbürgerungstest automatisch entfällt. „Altersbedingt“ bedeutet vielmehr, dass die Anforderung wegen der individuellen Auswirkungen des Alters nicht erfüllt werden kann. Alter allein und altersbedingte Unfähigkeit sind daher nicht dasselbe. Das offizielle Einbürgerungsportal nennt auch hier ein ärztliches Attest als möglichen Nachweis.

Befreiung oder barrierefreier Test: zwei verschiedene Wege

Eine Befreiung betrifft die Voraussetzung im Einbürgerungsverfahren. Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet, ob von dem Kenntnisnachweis abgesehen wird. Ein Nachteilsausgleich verändert dagegen die Bedingungen einer Prüfung, ohne die inhaltlichen Anforderungen zu streichen.

Für den skalierten Test „Leben in Deutschland“ hat das BAMF eigene Richtlinien für barrierefreie Testbedingungen veröffentlicht. Sie nennen unter anderem Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Leseschwäche und motorische Beeinträchtigungen. Je nach Bedarf können zum Beispiel größere Testunterlagen, Assistenz, Gebärdensprachdolmetschende oder mehr Bearbeitungszeit infrage kommen.

Wichtig: Diese BAMF-Richtlinie bezieht sich auf den Test „Leben in Deutschland“ (LiD). LiD und Einbürgerungstest sind eng verwandt, organisatorisch aber nicht in jeder Frage identisch. Lesen Sie dazu unseren Überblick Leben in Deutschland oder Einbürgerungstest: der Unterschied.

Wenn Sie eine barrierefreie LiD-Prüfung benötigen, wenden Sie sich früh an die Prüfstelle. Nach den BAMF-Richtlinien beantragt die Prüfstelle die besonderen Bedingungen beim Bundesamt; vollständige Unterlagen sollen dort zwei Monate vor dem Testtermin vorliegen. Buchen Sie deshalb nicht zuerst irgendeinen Termin, sondern klären Sie den Ablauf vorab.

So gehen Sie in fünf Schritten vor

1. Zuständige Behörde fragen

Kontaktieren Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde an Ihrem Wohnort. Formulieren Sie knapp, dass Sie wegen einer gesundheitlichen oder altersbedingten Einschränkung klären möchten, wie der Nachweis nach § 10 Absatz 6 StAG geprüft wird.

2. Anforderungen schriftlich geben lassen

Bitten Sie um Informationen zu Attest, Formular, Aktualität des Nachweises und Einreichungsweg. So vermeiden Sie ein Attest, das wichtige Fragen der Behörde nicht beantwortet.

3. Ärztliche Unterlagen gezielt vorbereiten

Geben Sie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die behördlichen Anforderungen. Bitten Sie um eine konkrete Beschreibung der funktionalen Auswirkungen, nicht nur um die Nennung einer Diagnose.

4. Ausnahme ausdrücklich geltend machen

Reichen Sie das Attest zusammen mit Ihrem Antrag oder nach Anweisung der Behörde ein. Vermerken Sie klar, dass Sie die Prüfung einer Ausnahme von den Kenntnissen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit Absatz 6 StAG beantragen.

Für die übrigen Dokumente hilft unsere Checkliste für den Einbürgerungsantrag.

5. Rückfragen beantworten und Entscheidung abwarten

Die Behörde kann ergänzende Informationen verlangen. Reichen Sie diese fristgerecht ein. Melden Sie sich nicht vorschnell zum Test an, wenn noch offen ist, ob Sie ihn benötigen oder ob angepasste Bedingungen organisiert werden müssen.

Betrifft die Ausnahme auch den B1-Nachweis?

§ 10 Absatz 6 StAG nennt sowohl ausreichende Deutschkenntnisse als auch staatsbürgerliche Kenntnisse. Eine gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkung kann daher auch für den Sprachnachweis relevant sein. Trotzdem prüft die Behörde beide Anforderungen konkret; eine Befreiung vom Einbürgerungstest beantwortet nicht automatisch jede Frage zum B1-Nachweis.

Außerdem gibt es weitere gesetzliche Regeln und Härtefallkonstellationen für Sprache und Kenntnisse. Einen allgemeinen Überblick finden Sie unter Sprachanforderungen für die Einbürgerung. Besprechen Sie mit der Behörde ausdrücklich, welche Ausnahme Sie für welchen Nachweis geltend machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht ein Schwerbehindertenausweis für die Befreiung?

Nicht automatisch. Die Behörde muss erkennen können, warum die konkrete Behinderung verhindert, dass Sie die geforderten Kenntnisse erfüllen. Dafür kann ein ausführlicheres ärztliches Attest erforderlich sein.

Gibt es eine feste Altersgrenze für den Einbürgerungstest?

Nein, § 10 Absatz 6 StAG nennt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist, ob Sie die Anforderung altersbedingt nicht erfüllen können. Die Behörde prüft dies individuell.

Kann meine Hausärztin oder mein Hausarzt das Attest schreiben?

Das hängt von den Anforderungen der zuständigen Behörde und Ihrer Erkrankung ab. Fragen Sie vorher, ob ein hausärztliches Attest genügt oder eine fachärztliche Beurteilung erwartet wird.

Muss ich trotz Krankheit zuerst durch den Test fallen?

Das Gesetz verlangt keinen erfolglosen Testversuch als allgemeine Voraussetzung für die Ausnahme. Klären Sie die Nachweise daher vor einer Anmeldung mit der Behörde.

Kann ich statt einer Befreiung mehr Zeit bekommen?

Beim Test „Leben in Deutschland“ sind nach den BAMF-Richtlinien besondere, barrierefreie Testbedingungen möglich. Welche Anpassung geeignet ist, wird individuell geprüft und muss frühzeitig über die Prüfstelle beantragt werden.

Wird bei einer Testbefreiung der ganze Einbürgerungsantrag vereinfacht?

Nein. Die Ausnahme betrifft bestimmte Kenntnisse oder Nachweise. Die übrigen Voraussetzungen der Einbürgerung werden weiterhin geprüft. Unser Beitrag Einbürgerung: Ablauf und Voraussetzungen zeigt den Gesamtprozess.

Nächster Schritt

Schreiben Sie Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde zunächst drei kurze Fragen: Welche Nachweise verlangt sie für § 10 Absatz 6 StAG? Gibt es ein Attestformular? Und soll in Ihrem Fall eine Befreiung oder ein barrierefreier LiD-Test geprüft werden? Erst danach sollten Sie medizinische Unterlagen beauftragen oder einen Testtermin buchen.

Offizielle Quellen & redaktioneller Stand

Inhaltlicher Stand: . Für verbindliche Auskünfte gelten die Informationen der zuständigen Behörden.

So entstehen und aktualisieren wir unsere Inhalte

Ähnliche Beiträge