Die richtige Antwort ist:
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Eine Partei kann die Pressefreiheit nicht einfach abschaffen.
Warum ist das richtig?
Die Pressefreiheit ist als Grundrecht geschützt; eine einfache politische Mehrheit darf diesen Schutz nicht beseitigen.
Hintergrund
Die Pressefreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes: Zeitungen, Rundfunk und Online-Medien dürfen frei berichten, und „eine Zensur findet nicht statt“. Grundrechte können zwar durch Gesetze in Grenzen eingeschränkt werden, aber nach Artikel 19 darf ein Grundrecht „in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden“. Außerdem ist die Demokratie durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3) geschützt – und ohne freie Presse gibt es keine Demokratie.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Eine einfache Mehrheit reicht nicht einmal für eine normale Grundgesetzänderung. Auch mit zwei Dritteln im Bundestag (und im Bundesrat) könnte die Pressefreiheit nicht abgeschafft werden, weil ihr Kern geschützt ist. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder und kann Grundrechte ebenfalls nicht abschaffen.
Merkhilfe
Grundrechte kann keine Mehrheit abschaffen – weder die Hälfte noch zwei Drittel.
Gesetzliche Grundlage: Art. 5 GG ↗, Art. 19 GG ↗, Art. 79 GG ↗
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