Die richtige Antwort ist:
16
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
In Berlin darf man bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen ab 16 Jahren wählen.
Warum ist das richtig?
Das Wahlalter ist im Landesrecht von Berlin geregelt und liegt bei 16 Jahren.
Hintergrund
In Berlin dürfen schon Jugendliche ab 16 Jahren bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen ihre Stimme abgeben. Viele Länder haben das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 gesenkt, damit junge Menschen früher mitbestimmen können, was in ihrer Stadt oder Gemeinde passiert. Für die Bundestagswahl gilt dagegen weiterhin das Wahlalter 18. Bei Kommunalwahlen dürfen außerdem auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wählen, die dort wohnen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
14, 18, 20 Jahre sind für Berlin falsch. Das Wahlalter ist von Land zu Land verschieden – merke dir die Zahl für dein Bundesland.
Merkhilfe
Berlin: wählen ab 16.
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