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#404Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?

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Die richtige Antwort ist:

18

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Kurz erklärt

In Rheinland-Pfalz darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen.

Warum ist das richtig?

Das Wahlalter ist im Landesrecht von Rheinland-Pfalz geregelt und liegt bei 18 Jahren.

Hintergrund

In Rheinland-Pfalz darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen – so wie bei der Bundestagswahl. In vielen anderen Bundesländern liegt das Wahlalter für Kommunalwahlen dagegen schon bei 16. Bei Kommunalwahlen werden zum Beispiel der Gemeinderat, der Kreistag und oft auch der Bürgermeister gewählt. Auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die dort wohnen, dürfen mitwählen.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

14, 16, 20 Jahre sind für Rheinland-Pfalz falsch. Das Wahlalter ist von Land zu Land verschieden – merke dir die Zahl für dein Bundesland.

Merkhilfe

Rheinland-Pfalz: wählen ab 18.

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