Die richtige Antwort ist:
die Bürgerversammlung
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Die Bürgerversammlung ist kein Verfassungsorgan.
Warum ist das richtig?
Verfassungsorgane sind unter anderem Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund
Verfassungsorgane sind die obersten Organe des Bundes, die im Grundgesetz geregelt sind: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesversammlung und Bundesverfassungsgericht. Sie teilen sich die Aufgaben des Staates und kontrollieren sich gegenseitig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht darüber, dass alle anderen Organe das Grundgesetz einhalten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Der Bundesrat, der Bundespräsident und die Bundesregierung sind Verfassungsorgane. Eine „Bürgerversammlung“ gibt es nur auf kommunaler Ebene in einigen Ländern, als Treffen der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde. Ein Verfassungsorgan des Bundes ist sie nicht.
Merkhilfe
Verfassungsorgane beginnen mit „Bundes-“ – die Bürgerversammlung passt nicht.
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