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#51Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …

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Die richtige Antwort ist:

Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.

Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.

Offizieller Fragenkatalog (BAMF) ↗

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Kurz erklärt

Willkürliche Verhaftungen durch eine Privatpolizei gehören nicht zu einem Rechtsstaat.

Warum ist das richtig?

Festnehmen dürfen nur staatliche Stellen auf gesetzlicher Grundlage; über eine Freiheitsentziehung muss ein Gericht entscheiden.

Hintergrund

In einem demokratischen Rechtsstaat hat nur der Staat das Recht, Gewalt anzuwenden und Menschen festzunehmen – und auch er nur, wenn ein Gesetz es erlaubt. Artikel 104 des Grundgesetzes regelt genau, wie das ablaufen muss: Über jede längere Freiheitsentziehung entscheidet ein Richter oder eine Richterin, und wer festgenommen wird, muss spätestens am Ende des nächsten Tages einem Gericht vorgeführt werden. Private Sicherheitsdienste dürfen niemanden „verhaften“.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Kritik an der Regierung und friedliche Demonstrationen sind Grundrechte (Meinungs- und Versammlungsfreiheit). Dass jemand nach einem Verbrechen verhaftet wird, ist ebenfalls rechtsstaatlich – entscheidend ist, dass es einen Grund gibt und das Verfahren dem Gesetz folgt.

Merkhilfe

Achte auf „ohne Grund“ und „Privatpolizei“: Beides passt nicht zum Rechtsstaat.

Gesetzliche Grundlage: Art. 104 GG ↗

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