Die richtige Antwort ist:
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Die Bundesministerinnen und Bundesminister ernennt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin.
Warum ist das richtig?
Er oder sie handelt auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin (Artikel 64 Grundgesetz).
Hintergrund
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und -ministern. Wer Minister wird, entscheidet der Kanzler oder die Kanzlerin, meist nach Absprache mit den Koalitionspartnern. Formal ernannt werden die Ministerinnen und Minister dann vom Bundespräsidenten, der ihnen die Ernennungsurkunde überreicht. Danach legen sie im Bundestag ihren Amtseid ab.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverfassungsgerichts leitet das Gericht und hat mit der Regierungsbildung nichts zu tun. Der Bundesratspräsident leitet den Bundesrat, der Bundestagspräsident die Sitzungen des Bundestages – Minister ernennen beide nicht.
Merkhilfe
Kanzler schlägt vor – Präsident ernennt.
Gesetzliche Grundlage: Art. 64 GG ↗
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