Die richtige Antwort ist:
die Geldstrafe
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Eine Geldstrafe ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Warum ist das richtig?
Sie ist eine gesetzlich vorgesehene Sanktion. Prügelstrafe, Folter und Todesstrafe verletzen fundamentale verfassungsrechtliche Schutzstandards.
Hintergrund
Eine Geldstrafe ist eine ganz normale Strafe im deutschen Strafrecht: Ein Gericht verurteilt eine Person dazu, eine bestimmte Summe zu zahlen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Todesstrafe hat das Grundgesetz dagegen ausdrücklich abgeschafft (Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“). Grundlage ist die Menschenwürde in Artikel 1, die der Staat immer achten muss.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Folter verletzt die Menschenwürde und ist ausnahmslos verboten, auch bei Verdacht auf schwere Straftaten. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden (Artikel 104). Prügelstrafen gibt es in Deutschland nicht; auch Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen.
Merkhilfe
Nur eine Antwort tut niemandem körperlich weh: die Geldstrafe.
Gesetzliche Grundlage: Art. 102 GG ↗, Art. 1 GG ↗
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