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#9Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer /Ausländerinnen? Das Grundrecht auf…

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Asyl

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Kurz erklärt

Das Asylgrundrecht richtet sich an politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer.

Warum ist das richtig?

Menschenwürde, Familien- und Meinungsfreiheit gelten allgemein; Asyl betrifft den Schutz ausländischer Verfolgter.

Hintergrund

Artikel 16a des Grundgesetzes sagt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Asyl schützt Menschen, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer politischen Meinung, Religion oder Herkunft verfolgt werden. Deutsche brauchen diesen Schutz in Deutschland nicht – deshalb gilt das Asylrecht nur für Ausländerinnen und Ausländer. In der Praxis erhalten viele Geflüchtete Schutz auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Menschenwürde (Artikel 1), Schutz der Familie (Artikel 6) und Meinungsfreiheit (Artikel 5) sind Menschenrechte: Sie gelten für alle Menschen in Deutschland, egal welche Staatsangehörigkeit sie haben. Umgekehrt gibt es einige Rechte nur für Deutsche, zum Beispiel die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8.

Merkhilfe

Asyl ist Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland – den brauchen nur Menschen aus anderen Ländern.

Gesetzliche Grundlage: Art. 16a GG ↗

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