Die richtige Antwort ist:
meine Meinung im Internet äußern kann.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Eine Meinung darf grundsätzlich auch im Internet geäußert werden.
Warum ist das richtig?
Meinungsfreiheit gilt unabhängig vom Medium; strafbare Inhalte und Verletzungen fremder Rechte bleiben begrenzt.
Hintergrund
Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) bedeutet: Ich darf meine Meinung frei sagen, schreiben und verbreiten – auf der Straße, in der Zeitung und auch im Internet, zum Beispiel in sozialen Medien oder in einem Blog. Dabei darf ich auch die Regierung kritisieren. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen: Die Gesetze schützen die Ehre anderer Menschen und verbieten bestimmte Symbole und Hetze.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Passanten zu beschimpfen ist eine Beleidigung und kann strafbar sein. Kennzeichen verfassungswidriger oder verbotener Organisationen – etwa Nazi-Symbole oder Symbole von Hamas und „Islamischem Staat“ – öffentlich zu zeigen, ist verboten. Und eine Meinung, die der Regierung widerspricht, ist ausdrücklich erlaubt.
Merkhilfe
Internet ja, Beleidigung und verbotene Symbole nein.
Gesetzliche Grundlage: Art. 5 GG ↗
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