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#15Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

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Zwangsarbeit

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Kurz erklärt

Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit.

Warum ist das richtig?

Menschen dürfen nicht allgemein zur Arbeit gezwungen werden; freie Berufswahl und Arbeit im Ausland sind nicht das gesuchte Verbot.

Hintergrund

Das Grundgesetz schützt in Artikel 12 die Berufsfreiheit. Dort steht auch: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, und Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig, also zum Beispiel bei Arbeit im Gefängnis. Hintergrund ist auch die Geschichte: Im Nationalsozialismus mussten Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Militärdienst ist nicht verboten – Artikel 12a erlaubt ausdrücklich einen Wehrdienst. Die freie Berufswahl ist nicht verboten, sondern ein Grundrecht. Arbeit im Ausland ist ebenfalls erlaubt; jeder darf Deutschland verlassen und im Ausland arbeiten.

Merkhilfe

Verboten ist der Zwang, nicht die Arbeit: Zwangsarbeit.

Gesetzliche Grundlage: Art. 12 GG ↗

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