Die richtige Antwort ist:
Zwangsarbeit
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit.
Warum ist das richtig?
Menschen dürfen nicht allgemein zur Arbeit gezwungen werden; freie Berufswahl und Arbeit im Ausland sind nicht das gesuchte Verbot.
Hintergrund
Das Grundgesetz schützt in Artikel 12 die Berufsfreiheit. Dort steht auch: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, und Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig, also zum Beispiel bei Arbeit im Gefängnis. Hintergrund ist auch die Geschichte: Im Nationalsozialismus mussten Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Militärdienst ist nicht verboten – Artikel 12a erlaubt ausdrücklich einen Wehrdienst. Die freie Berufswahl ist nicht verboten, sondern ein Grundrecht. Arbeit im Ausland ist ebenfalls erlaubt; jeder darf Deutschland verlassen und im Ausland arbeiten.
Merkhilfe
Verboten ist der Zwang, nicht die Arbeit: Zwangsarbeit.
Gesetzliche Grundlage: Art. 12 GG ↗
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