Die richtige Antwort ist:
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht willkürlich ungleich behandeln.
Warum ist das richtig?
Der Gleichheitsgrundsatz bindet staatliches Handeln; Petitionen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind dagegen geschützte Rechte.
Hintergrund
Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, Sprache, Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt werden. Der Staat muss alle gleich behandeln – zum Beispiel bei Behörden, in der Schule oder vor Gericht. Ungleichbehandlung durch den Staat ist deshalb verboten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Meinungsfreiheit (Artikel 5), Petitionen (Artikel 17) und Versammlungsfreiheit (Artikel 8) sind Grundrechte und damit ausdrücklich erlaubt. Mit einer Petition kann man sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden oder Parlamente wenden.
Merkhilfe
Drei Antworten sind Grundrechte – verboten ist nur die Ungleichbehandlung.
Gesetzliche Grundlage: Art. 3 GG ↗
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