Die richtige Antwort ist:
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen über Personen können begrenzt werden.
Warum ist das richtig?
Meinungsfreiheit schützt Kritik und Werturteile, aber nicht jede unwahre Behauptung, die Persönlichkeitsrechte verletzt.
Hintergrund
Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen unter anderem im „Recht der persönlichen Ehre“ (Artikel 5 Absatz 2). Wer öffentlich falsche Tatsachen über eine bestimmte Person verbreitet, kann sich strafbar machen, zum Beispiel wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Betroffene können außerdem verlangen, dass die falsche Behauptung gelöscht oder widerrufen wird. Eine Meinung („Ich finde, das ist eine schlechte Politikerin“) ist geschützt, eine erfundene Tatsache („Sie hat Geld gestohlen“) nicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Meinungen über die Bundesregierung, Diskussionen über Religionen und Kritik am Staat sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade die Kritik an Regierung und Staat soll die Meinungsfreiheit schützen.
Merkhilfe
Meinung ist frei – falsche Behauptungen über Personen sind es nicht.
Gesetzliche Grundlage: Art. 5 GG ↗
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