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#2In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am…

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Religionsunterricht teilnimmt

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Kurz erklärt

Eltern entscheiden bis zum 14. Lebensjahr über die Teilnahme am Religionsunterricht.

Warum ist das richtig?

Die Frage betrifft die religiöse Erziehung des Kindes; deshalb ist Religionsunterricht die passende Antwort.

Hintergrund

Religionsunterricht ist an den meisten öffentlichen Schulen ein ordentliches Schulfach (Artikel 7 Grundgesetz). Weil Religion eine persönliche Gewissensfrage ist, darf aber niemand zur Teilnahme gezwungen werden. Bis zum 14. Geburtstag entscheiden die Eltern, ob ihr Kind teilnimmt. Ab 14 ist ein Kind „religionsmündig“ und entscheidet selbst über seine Religion und damit auch über den Religionsunterricht. Wer nicht teilnimmt, besucht meist ein Ersatzfach wie Ethik oder „Werte und Normen“.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Geschichte, Politik und Sprachen sind Pflichtfächer. Eltern können ihr Kind davon nicht einfach abmelden, weil der Staat einen Bildungsauftrag hat. Nur beim Religionsunterricht gibt es diese Wahlfreiheit, weil hier die Glaubensfreiheit berührt ist.

Merkhilfe

14 und Religion gehören zusammen: Mit 14 entscheidet das Kind selbst über seinen Glauben.

Gesetzliche Grundlage: Art. 7 GG ↗, § 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung ↗

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