Die richtige Antwort ist:
Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Für das Elterngeld muss Frau Seger einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Warum ist das richtig?
Elterngeld gibt es nur auf Antrag; zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes bzw. der Kommune.
Hintergrund
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es beträgt meist 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Eltern können es zusammen bis zu 14 Monate bekommen. Den Antrag stellt man nach der Geburt, in vielen Ländern auch online. Wichtig: Rückwirkend wird Elterngeld nur für drei Monate gezahlt – man sollte den Antrag also nicht zu spät stellen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Krankenkasse zahlt in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld, aber kein Elterngeld. Elterngeld gibt es nicht automatisch. Und das Arbeitsamt muss nichts erlauben – Elternzeit beantragt man beim Arbeitgeber.
Merkhilfe
Elterngeld = Antrag bei der Elterngeldstelle, nicht zu spät.
Gesetzliche Grundlage: § 7 BEEG ↗
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