Die richtige Antwort ist:
beim Einwohnermeldeamt
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Nach einem Umzug muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Warum ist das richtig?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen; in vielen Städten heißt die Stelle heute Bürgeramt.
Hintergrund
In Deutschland gilt eine Meldepflicht: Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Dafür braucht man einen Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. Nach der Anmeldung bekommt man eine Meldebescheinigung, die man oft für Bank, Arbeitgeber oder Behörden braucht. Wer sich nicht anmeldet, kann ein Bußgeld bekommen. In vielen Städten kann man online einen Termin buchen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Das Standesamt ist für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zuständig. Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Ordnung, das Gewerbeamt um die Anmeldung eines Gewerbes.
Merkhilfe
Umzug → zwei Wochen → Einwohnermeldeamt (Bürgeramt).
Gesetzliche Grundlage: § 17 Bundesmeldegesetz ↗
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