Die richtige Antwort ist:
Die Ehegatten führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben. Danach ist die Scheidung möglich.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Trennungsjahr heißt: Die Ehegatten führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben; danach ist die Scheidung möglich.
Warum ist das richtig?
Das Gesetz geht nach einem Jahr Trennung davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, wenn beide die Scheidung wollen.
Hintergrund
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Damit Paare nicht vorschnell handeln, verlangt das Gesetz in der Regel ein Trennungsjahr. Getrennt leben kann man auch in derselben Wohnung, wenn man getrennt wirtschaftet und schläft. Stimmen beide der Scheidung zu, reicht ein Jahr; will einer nicht, gilt die Ehe nach drei Jahren Trennung als gescheitert. Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei Gewalt, ist eine Scheidung früher möglich. Über die Scheidung entscheidet das Familiengericht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wie lange das Gerichtsverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab. Wie lange man verheiratet war, spielt für das Trennungsjahr keine Rolle. Das Umgangsrecht für die Kinder ist nicht auf ein Jahr begrenzt.
Merkhilfe
Erst ein Jahr getrennt leben – dann Scheidung.
Gesetzliche Grundlage: § 1566 BGB ↗
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