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#258Was darf das Jugendamt in Deutschland?

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Die richtige Antwort ist:

Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.

Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.

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Kurz erklärt

Das Jugendamt kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.

Warum ist das richtig?

Wenn das Wohl eines Kindes dringend gefährdet ist, darf das Jugendamt es in Obhut nehmen.

Hintergrund

Das Jugendamt soll Familien zuerst helfen, etwa mit Beratung oder einer Familienhelferin. Wenn ein Kind aber akut in Gefahr ist – zum Beispiel durch Gewalt, Vernachlässigung oder Hunger –, darf es das Kind vorübergehend in Obhut nehmen und bei Pflegeeltern oder in einer Einrichtung unterbringen (§ 42 SGB VIII). Über einen längeren Entzug des Sorgerechts entscheidet dann das Familiengericht. Kinder und Jugendliche können sich in Notlagen auch selbst ans Jugendamt wenden.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Welche Schule ein Kind besucht, entscheiden die Eltern im Rahmen der Schulgesetze. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Und ob ein Kind in den Kindergarten geht, ist freiwillig – das kontrolliert das Jugendamt nicht.

Merkhilfe

Jugendamt: helfen – und im Notfall das Kind schützen.

Gesetzliche Grundlage: § 42 SGB VIII ↗

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