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#263In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen...

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werden bestraft.

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Kurz erklärt

Strafmündig ab 14 heißt: Jugendliche ab 14 Jahren, die gegen Strafgesetze verstoßen, werden bestraft.

Warum ist das richtig?

Für sie gilt das Jugendstrafrecht, das vor allem auf Erziehung statt auf Strafe setzt.

Hintergrund

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig und können nicht bestraft werden (§ 19 StGB). Ab 14 gilt für Jugendliche das Jugendgerichtsgesetz. Ein Jugendgericht kann zum Beispiel Arbeitsstunden, einen sozialen Trainingskurs, einen Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe anordnen. Ziel ist, dass junge Menschen aus ihren Fehlern lernen und keine weiteren Straftaten begehen. Auch für 18- bis 20-Jährige kann das Jugendstrafrecht noch angewendet werden.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Jugendliche werden nicht wie Erwachsene behandelt, sondern nach dem besonderen Jugendstrafrecht. Eltern teilen die Strafe nicht mit ihren Kindern – Strafe ist immer persönlich. Und „werden nicht bestraft“ gilt nur für Kinder unter 14.

Merkhilfe

Unter 14: keine Strafe. Ab 14: Jugendstrafrecht.

Gesetzliche Grundlage: § 19 StGB ↗

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