Die richtige Antwort ist:
Niemand darf z.B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Gleichbehandlung bedeutet: Niemand darf zum Beispiel wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Warum ist das richtig?
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Benachteiligungen unter anderem wegen Geschlecht, Herkunft, Religion und Behinderung.
Hintergrund
Seit 1994 steht ausdrücklich im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 schützt außerdem im Arbeitsleben und im Alltag – etwa bei der Wohnungssuche oder im Restaurant – vor Diskriminierung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Wer benachteiligt wird, kann sich wehren, zum Beispiel mit Hilfe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, und Schadenersatz verlangen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Persönliche Gründe rechtfertigen keine Benachteiligung. Wer benachteiligt wurde, darf im Gegenteil klagen. Eine gesetzliche Pflicht, jährlich Geld an benachteiligte Gruppen zu spenden, gibt es nicht.
Merkhilfe
Gleichbehandlung = keine Benachteiligung wegen Merkmalen wie Behinderung.
Gesetzliche Grundlage: Art. 3 GG ↗
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