Die richtige Antwort ist:
das Briefgeheimnis
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, verletzt das Briefgeheimnis.
Warum ist das richtig?
Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht (Artikel 10 Grundgesetz) und durch das Strafgesetzbuch geschützt.
Hintergrund
Artikel 10 des Grundgesetzes sagt: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Das bedeutet: Niemand darf ohne Erlaubnis Briefe, Pakete oder Nachrichten lesen, die an eine andere Person gerichtet sind – auch nicht Familienmitglieder oder Mitbewohner. Wer einen verschlossenen Brief unbefugt öffnet, kann nach § 202 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Auch der Staat darf nur in engen Ausnahmen und mit gesetzlicher Grundlage in das Brief- und Fernmeldegeheimnis eingreifen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Das Schweigerecht ist das Recht, zum Beispiel als Beschuldigter vor Polizei oder Gericht nichts zu sagen. Die Schweigepflicht gilt etwa für Ärzte und Anwälte. Die Meinungsfreiheit hat mit dem Öffnen von Briefen nichts zu tun.
Merkhilfe
Fremde Post = nicht öffnen (Briefgeheimnis).
Gesetzliche Grundlage: Art. 10 GG ↗, § 202 StGB ↗
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