Die richtige Antwort ist:
die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Für eine Ehescheidung braucht man die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin.
Warum ist das richtig?
Vor dem Familiengericht muss mindestens die Person, die die Scheidung beantragt, anwaltlich vertreten sein.
Hintergrund
In Deutschland kann nur ein Familiengericht eine Ehe scheiden. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin stellen (Anwaltszwang). Wenn beide Ehegatten einverstanden sind, reicht oft ein Anwalt für den Antragsteller; der andere Ehegatte braucht nur dann einen eigenen Anwalt, wenn er selbst Anträge stellen will. Im Verfahren geht es auch um Unterhalt, Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) und manchmal um das Sorgerecht für die Kinder. Wer wenig Geld hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Weder die Eltern noch die Kinder müssen einer Scheidung zustimmen – die Ehegatten sind erwachsen und entscheiden selbst. Ein ärztliches Attest ist für eine Scheidung nicht nötig.
Merkhilfe
Scheidung = Familiengericht + Anwalt.
Gesetzliche Grundlage: § 114 FamFG ↗
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