#281Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Schnellsteuerung
Die richtige Antwort ist:
Gleichbehandlung.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Wenn die Freunde wegen ihrer Hautfarbe nicht ins Schwimmbad dürfen, wird das Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
Warum ist das richtig?
Niemand darf wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden (Artikel 3 Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Hintergrund
Ein öffentliches Schwimmbad steht allen offen. Wer Menschen wegen ihrer Hautfarbe abweist, diskriminiert sie rassistisch. Das ist nach dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten – auch bei privaten Anbietern wie Diskotheken, Fitnessstudios oder Restaurants, die ihre Leistungen der Allgemeinheit anbieten. Betroffene können Schadenersatz und eine Entschädigung verlangen. Hilfe gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und bei örtlichen Beratungsstellen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit sind zwar Grundrechte, haben mit dieser Situation aber nichts zu tun. Hier geht es darum, dass Menschen ungleich behandelt werden.
Merkhilfe
Abgewiesen wegen Hautfarbe = Verletzung der Gleichbehandlung.
Gesetzliche Grundlage: Art. 3 GG ↗, § 19 AGG ↗
Leben in Deutschland © 2026