Die richtige Antwort ist:
Wahlhelfer / Wahlhelferin
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen deutsche Staatsbürger übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Warum ist das richtig?
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist eine staatsbürgerliche Pflicht; ablehnen darf man nur aus wichtigen Gründen.
Hintergrund
Damit Wahlen funktionieren, braucht es bei jeder Wahl Hunderttausende Wahlhelfer. Die meisten melden sich freiwillig, aber die Gemeinden dürfen Wahlberechtigte auch dazu verpflichten (§ 11 Bundeswahlgesetz). Ablehnen kann man zum Beispiel wegen Krankheit, wegen der Betreuung von Kindern oder Angehörigen oder wenn man über 65 ist. Wer ohne wichtigen Grund nicht erscheint, kann ein Bußgeld bekommen. Eine ähnliche Pflicht gibt es für das Amt des Schöffen am Gericht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Vereinstrainer, Bibliotheksaufsicht oder Lehrkraft kann man freiwillig werden; dazu verpflichtet der Staat niemanden. Lehrerinnen und Lehrer üben außerdem einen Beruf aus und kein Ehrenamt.
Merkhilfe
Pflicht-Ehrenamt: Wahlhelfer (und Schöffe).
Gesetzliche Grundlage: § 11 Bundeswahlgesetz ↗
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