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#282Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürger / Staatsbürgerinnen übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?

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Die richtige Antwort ist:

Wahlhelfer / Wahlhelferin

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Kurz erklärt

Das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen deutsche Staatsbürger übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Warum ist das richtig?

Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist eine staatsbürgerliche Pflicht; ablehnen darf man nur aus wichtigen Gründen.

Hintergrund

Damit Wahlen funktionieren, braucht es bei jeder Wahl Hunderttausende Wahlhelfer. Die meisten melden sich freiwillig, aber die Gemeinden dürfen Wahlberechtigte auch dazu verpflichten (§ 11 Bundeswahlgesetz). Ablehnen kann man zum Beispiel wegen Krankheit, wegen der Betreuung von Kindern oder Angehörigen oder wenn man über 65 ist. Wer ohne wichtigen Grund nicht erscheint, kann ein Bußgeld bekommen. Eine ähnliche Pflicht gibt es für das Amt des Schöffen am Gericht.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Vereinstrainer, Bibliotheksaufsicht oder Lehrkraft kann man freiwillig werden; dazu verpflichtet der Staat niemanden. Lehrerinnen und Lehrer üben außerdem einen Beruf aus und kein Ehrenamt.

Merkhilfe

Pflicht-Ehrenamt: Wahlhelfer (und Schöffe).

Gesetzliche Grundlage: § 11 Bundeswahlgesetz ↗

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