Die richtige Antwort ist:
es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
In der Steuererklärung muss man angeben, ob man einer Kirche angehört, weil es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.
Warum ist das richtig?
Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen Kirchensteuer, die das Finanzamt zusammen mit der Lohn- oder Einkommensteuer einzieht.
Hintergrund
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in den anderen Ländern 9 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Sie wird von der katholischen und den evangelischen Kirchen und einigen weiteren Religionsgemeinschaften erhoben; der Staat zieht sie für sie ein und erhält dafür eine Gebühr. Die Kirchen finanzieren damit zum Beispiel Gemeinden, Kindergärten und soziale Einrichtungen. Wer nicht mehr zahlen möchte, kann beim Standesamt oder Amtsgericht aus der Kirche austreten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Angabe dient nicht der Statistik, sondern der Berechnung der Kirchensteuer. Wer keiner Kirche angehört, zahlt nicht mehr, sondern weniger Steuern – nämlich keine Kirchensteuer. Und für die Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, nicht die Kirche.
Merkhilfe
Kirchenmitglied = Kirchensteuer (8–9 % der Lohnsteuer).
Gesetzliche Grundlage: Art. 140 GG ↗
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