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#290Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

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Die richtige Antwort ist:

den Fernseher reklamieren

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Kurz erklärt

Einen kaputten Fernseher kann man reklamieren.

Warum ist das richtig?

Beim Kauf hat man ein gesetzliches Recht auf eine mangelfreie Ware (Gewährleistung).

Hintergrund

Wenn eine neue Ware kaputt ist, muss der Verkäufer sie reparieren oder durch eine neue ersetzen. Das nennt man Nacherfüllung. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Kauf. Im ersten Jahr wird vermutet, dass der Fehler schon beim Kauf da war. Klappt die Reparatur nicht, kann man den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückbekommen. Am besten geht man mit dem Kassenbon zum Geschäft. Bei Online-Käufen hat man außerdem 14 Tage Widerrufsrecht.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

Eine Anzeige bei der Polizei ist nicht nötig – das ist keine Straftat. Das Gerät einfach ungefragt im Laden auszutauschen ist nicht erlaubt. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers; sie zu verlängern repariert den Fernseher nicht.

Merkhilfe

Kaputt gekauft → reklamieren (zwei Jahre Gewährleistung).

Gesetzliche Grundlage: § 437 BGB ↗

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