Die richtige Antwort ist:
Sozialversicherung
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Kurz erklärt
Die Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung.
Warum ist das richtig?
Sie ist neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung einer der fünf Zweige der Sozialversicherung.
Hintergrund
Die Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie wurde 1995 als jüngster Zweig eingeführt und hilft Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter dauerhaft Pflege brauchen – zu Hause oder im Pflegeheim. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung. Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber; wer keine Kinder hat, zahlt einen kleinen Zuschlag.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Unfallversicherung ist selbst ein Zweig der Sozialversicherung, aber die Pflegeversicherung gehört nicht zu ihr. Hausrats-, Haftpflicht- und Feuerversicherungen sind private Versicherungen für Sachschäden.
Merkhilfe
Fünf Zweige der Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
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