Die richtige Antwort ist:
den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählt man nicht direkt.
Warum ist das richtig?
Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung gewählt; Abgeordnete von EU-Parlament, Landtag und Bundestag wählen die Bürger direkt.
Hintergrund
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und genauso vielen Vertreterinnen und Vertretern, die die Landtage bestimmen. Die Amtszeit dauert fünf Jahre; eine Wiederwahl ist einmal möglich.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Abgeordneten des EU-Parlaments, des Landtags und des Bundestages wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt. Bei Kommunalwahlen und bei EU-Wahlen dürfen auch EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in Deutschland wählen.
Merkhilfe
Präsident → Bundesversammlung; Parlamente → das Volk.
Gesetzliche Grundlage: Art. 54 GG ↗
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