Die richtige Antwort ist:
das Bundeskabinett zu bilden.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Das Bundeskabinett zu bilden ist keine Aufgabe des Bundestages.
Warum ist das richtig?
Die Ministerinnen und Minister wählt der Bundeskanzler aus; ernannt werden sie vom Bundespräsidenten.
Hintergrund
Der Bundestag hat drei große Aufgaben: Er beschließt Gesetze und kann selbst Gesetzentwürfe einbringen, er kontrolliert die Bundesregierung, und er wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin (Artikel 63). Das Kabinett – also die Bundesregierung aus Kanzler und Ministern – stellt dagegen der Kanzler oder die Kanzlerin zusammen. Der Bundespräsident ernennt die Ministerinnen und Minister auf Vorschlag des Kanzlers.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Gesetze entwerfen, die Regierung kontrollieren und den Kanzler wählen sind Aufgaben des Bundestages. Die Kontrolle geschieht zum Beispiel durch Fragestunden, Anfragen und Untersuchungsausschüsse.
Merkhilfe
Bundestag wählt den Kanzler – der Kanzler bildet das Kabinett.
Gesetzliche Grundlage: Art. 63 GG ↗, Art. 64 GG ↗
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