Die richtige Antwort ist:
Bundesverfassungsgericht.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Für die Auslegung des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Warum ist das richtig?
Das Gericht in Karlsruhe prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde 1951 eingerichtet und wird oft „Hüter der Verfassung“ genannt. Es kann Gesetze für verfassungswidrig erklären, entscheidet Streit zwischen Verfassungsorganen und kann Parteien verbieten. Jeder Mensch kann eine Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt (Artikel 93). Die 16 Richterinnen und Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Amtsgerichte und Oberlandesgerichte sind ordentliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen, etwa Mietstreitigkeiten oder Diebstahl. Verwaltungsgerichte entscheiden Streit zwischen Bürgern und Behörden. Über das Grundgesetz entscheidet am Ende nur das Bundesverfassungsgericht.
Merkhilfe
Verfassung = Grundgesetz → Bundesverfassungsgericht.
Gesetzliche Grundlage: Art. 93 GG ↗
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