Die richtige Antwort ist:
der Bundestag.
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Kurz erklärt
Den deutschen Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt der Bundestag.
Warum ist das richtig?
Das ist dieselbe Frage wie Frage 81: Gewählt wird im Bundestag, auf Vorschlag des Bundespräsidenten (Artikel 63).
Hintergrund
Nach einer Bundestagswahl verhandeln die Parteien über eine Koalition. Haben sie sich geeinigt, schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Person vor – meist die Spitzenkandidatin oder den Spitzenkandidaten der stärksten Partei. Bekommt sie die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten, ernennt der Bundespräsident sie zum Kanzler oder zur Kanzlerin. Der Bundestag kann den Kanzler auch wieder abwählen – aber nur, indem er gleichzeitig einen neuen wählt (konstruktives Misstrauensvotum, Artikel 67).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Das Volk wählt nur den Bundestag. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Die Bundesregierung wird vom Kanzler erst gebildet – sie kann ihn also nicht wählen.
Merkhilfe
Kanzler wählt der Bundestag – abwählen kann er ihn nur mit einem Nachfolger.
Gesetzliche Grundlage: Art. 63 GG ↗, Art. 67 GG ↗
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