Die richtige Antwort ist:
den Bundesrat
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Kurz erklärt
Die Bundesländer wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Warum ist das richtig?
Artikel 50 des Grundgesetzes: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes … mit.“
Hintergrund
Jedes Bundesgesetz geht nach dem Beschluss im Bundestag an den Bundesrat. Bei Zustimmungsgesetzen – etwa wenn die Länder ein Gesetz ausführen oder Geld dafür ausgeben müssen – kann das Gesetz ohne den Bundesrat nicht in Kraft treten. Bei anderen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, den der Bundestag aber überstimmen kann. Bei Streit kann der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss suchen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Bundesversammlung wählt nur den Bundespräsidenten. Im Bundestag sitzen gewählte Abgeordnete des Bundes, keine Vertreter der Länder. Die Bundesregierung ist die Regierung des Bundes.
Merkhilfe
Länder → Bundesrat → Mitsprache bei Bundesgesetzen.
Gesetzliche Grundlage: Art. 50 GG ↗, Art. 77 GG ↗
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