Einbürgerung durch Heirat: Voraussetzungen und Ablauf
Die Ehe mit einer deutschen Person kann den Weg zur Einbürgerung verkürzen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Nachweise und Schritte wichtig sind.
Eine Einbürgerung durch Heirat geschieht nicht automatisch. Wenn Sie mit einer deutschen Person verheiratet sind, können Sie aber unter erleichterten zeitlichen Voraussetzungen eingebürgert werden: Im Regelfall müssen Sie seit drei Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Ehe muss seit zwei Jahren bestehen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen, etwa zu Identität, Aufenthaltstitel, Lebensunterhalt, Deutschkenntnissen und staatsbürgerlichen Kenntnissen.
Die gesetzliche Grundlage ist § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Die Regelung gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften mit einer deutschen Person. Eine Hochzeit ersetzt also weder den Antrag noch die Prüfung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine persönliche Rechtsberatung. Ihre zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet anhand Ihrer Unterlagen und Ihrer individuellen Situation.
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Staatsangehörigkeit entsteht nicht allein durch die Eheschließung.
- Für den erleichterten Weg nach § 9 StAG gelten im Regelfall drei Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und zwei Jahre bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft.
- Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft muss weiterhin bestehen; eine bereits gescheiterte Beziehung trägt den erleichterten Weg grundsätzlich nicht.
- B1-Deutschkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse bleiben in der Regel erforderlich.
- Auch Identität, geeigneter Aufenthaltsstatus, Lebensunterhalt, Verfassungstreue und mögliche Straftaten werden geprüft.
- Der Antrag wird bei der örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde gestellt. Die konkrete Dokumentenliste kann sich je nach Fall und Behörde unterscheiden.
- Die Einbürgerung kostet grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das mit eingebürgert wird, nennt das Gesetz 51 Euro.
Was bedeutet „Einbürgerung durch Heirat“ genau?
Der gebräuchliche Ausdruck klingt weitergehend, als die Regel tatsächlich ist. Sie erhalten durch die Heirat keinen deutschen Pass und werden auch nicht sofort deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger. Gemeint ist eine erleichterte Einbürgerung für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Personen.
Der wichtigste Vorteil betrifft die Aufenthaltszeit. Für die allgemeine Anspruchseinbürgerung nennt § 10 StAG derzeit fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt. § 9 StAG sieht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Deutscher im Regelfall drei Jahre vor, wenn die Verbindung bereits seit zwei Jahren besteht.
Die beiden Zeiträume werden getrennt gerechnet. Drei Jahre Ehe ersetzen nicht automatisch drei Jahre Aufenthalt in Deutschland. Ebenso reicht ein langer Aufenthalt allein nicht, wenn die Ehe erst seit wenigen Monaten besteht.
Welche Voraussetzungen gelten neben der Ehe?
§ 9 verweist auf die allgemeinen Voraussetzungen aus § 10 Absatz 1 StAG. Die Behörde prüft deshalb deutlich mehr als Ihre Heiratsurkunde.
Rechtmäßiger Aufenthalt und geeigneter Status
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben. Außerdem verlangt § 10 einen für die Einbürgerung geeigneten Aufenthaltsstatus. Nicht jeder befristete Aufenthaltstitel genügt. Entscheidend ist der genaue Aufenthaltszweck zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Wenn Sie unsicher sind, vergleichen Sie Ihren Titel nicht nur mit allgemeinen Internetlisten. Lassen Sie sich von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde bestätigen, ob er für Ihren Antrag passt. Einen ersten Überblick bietet unser Beitrag Aufenthaltstitel für die Einbürgerung.
Identität und Staatsangehörigkeit
Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. Dafür können zum Beispiel ein gültiger Pass, Personenstandsurkunden oder weitere Nachweise erforderlich sein. Abweichende Schreibweisen von Namen, fehlende Urkunden oder ungeklärte Geburtsdaten sollten Sie früh ansprechen.
Lebensunterhalt
Grundsätzlich müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sichern können. Das Gesetz enthält Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Vollzeitbeschäftigte und für Ehe- oder Lebenspartner, die mit einer entsprechend vollzeitbeschäftigten Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.
Ob eine Ausnahme auf Sie zutrifft, hängt von den konkreten Tatsachen ab. Reichen Sie deshalb nicht nur einzelne Gehaltsabrechnungen ein, sondern genau die Einkommens- und Leistungsnachweise, die Ihre Behörde verlangt.
Deutschkenntnisse und Einbürgerungstest
Die Ehe mit einer deutschen Person befreit Sie nicht automatisch vom Sprachnachweis oder Einbürgerungstest. In der Regel müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Gesetzliche Ausnahmen und Erleichterungen können zum Beispiel wegen Krankheit, Behinderung, Alter oder eines anerkannten anderen Nachweises gelten.
Lesen Sie dazu unsere Übersicht zu den Sprachanforderungen bei der Einbürgerung. Falls Sie den Wissenstest benötigen, können Sie den Einbürgerungstest auch ohne Integrationskurs ablegen.
Bekenntnisse und Straftaten
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehören Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Erhebliche strafrechtliche Verurteilungen oder gesetzliche Ausschlussgründe können einer Einbürgerung entgegenstehen. Machen Sie im Antrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben; die Behörde führt eigene Prüfungen durch.
Zählen drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehe immer automatisch?
Nein. Die Fristen sind zentrale Bedingungen, aber keine Garantie für eine positive Entscheidung. Alle weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein. Außerdem muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft tatsächlich fortbestehen.
Das offizielle Bundesportal zur Einbürgerung nach einer Ehe mit einer deutschen Person weist darauf hin, dass die Verbindung in Deutschland gültig sein muss. Das Informationsportal des Bundes zur Einbürgerung erklärt außerdem, dass der erleichterte Weg nicht greift, wenn die Beziehung zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits geschieden oder gescheitert ist. Eine bloß formell noch bestehende Ehe genügt daher nicht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft beendet ist.
§ 9 StAG erlaubt eine kürzere Aufenthaltszeit aus Gründen des öffentlichen Interesses, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft schon drei Jahre besteht. Das ist keine allgemeine Abkürzung, die allein auf Wunsch gewährt wird. Planen Sie im Normalfall mit den gesetzlichen Regelfristen und lassen Sie einen möglichen Sonderfall von der Behörde prüfen.
Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?
Die genaue Liste erhalten Sie von Ihrer örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde. Typischerweise sollten Sie Nachweise aus diesen Gruppen griffbereit halten:
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit
- rechtmäßiger Aufenthalt und Wohnsitzzeiten
- gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- deutsche Staatsangehörigkeit der Partnerin oder des Partners
- gemeinsamer Haushalt und aktuelle persönliche Verhältnisse
- Einkommen, Beschäftigung, Wohnung und gegebenenfalls bezogene Leistungen
- B1-Deutschkenntnisse
- Einbürgerungstest oder anerkannter Ersatznachweis
- Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Unterlagen zu Kindern
Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe kann die Behörde Übersetzungen, Beglaubigungen oder weitere Nachweise zur Wirksamkeit verlangen. Beauftragen Sie kostenpflichtige Übersetzungen erst, nachdem Sie geklärt haben, welche Form akzeptiert wird. Mit der Checkliste für den Einbürgerungsantrag können Sie Ihre Unterlagen anschließend übersichtlich sortieren.
Einbürgerung nach Heirat: der Ablauf in sechs Schritten
1. Zuständige Behörde ermitteln
Der Antrag gehört grundsätzlich zur Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnorts. Nach den offiziellen Fragen und Antworten des Bundes helfen bei Unklarheit Stadt, Kreisverwaltung oder Bezirksamt weiter. Manche Behörden bieten einen digitalen Antrag an, andere arbeiten mit eigenen Formularen oder Vorgesprächen.
2. Fristen getrennt prüfen
Notieren Sie, seit wann Ihr rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht und an welchem Datum die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Aufenthaltsunterbrechungen und frühere Statuswechsel sollten Sie der Behörde offen mitteilen, statt die anrechenbare Zeit selbst verbindlich zu berechnen.
3. Persönliche Dokumentenliste anfordern
Bitten Sie um die aktuelle Liste für einen Antrag nach § 9 StAG. So vermeiden Sie, nur eine allgemeine Liste für die Einbürgerung zu verwenden und den Nachweis zur Ehe oder zur deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Partnerperson zu vergessen.
4. Antrag vollständig stellen
Füllen Sie alle Erklärungen sorgfältig aus und laden Sie gut lesbare Dokumente hoch oder reichen Sie die verlangte Form ein. Bewahren Sie Kopien und einen Nachweis über die Abgabe auf. Melden Sie spätere Änderungen, etwa neue Kontaktdaten, einen Umzug, einen Arbeitsplatzwechsel oder eine Trennung, unverzüglich der zuständigen Stelle.
5. Rückfragen beantworten und Änderungen nachweisen
Während der Bearbeitung kann die Behörde aktuelle Einkommensnachweise oder weitere Dokumente anfordern. Antworten Sie geordnet und nennen Sie Aktenzeichen oder Vorgangsnummer. Bearbeitungszeiten unterscheiden sich erheblich; eine bundesweit garantierte kurze Frist gibt es nicht.
6. Urkunde entgegennehmen
Die Einbürgerung wird nach § 16 StAG erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Vorher ist das gesetzlich vorgesehene feierliche Bekenntnis abzugeben. Eine positive Nachricht oder Terminankündigung allein macht Sie noch nicht zur deutschen Staatsbürgerin oder zum deutschen Staatsbürger.
Kosten und Einbürgerung von Kindern
Nach § 38 StAG beträgt die Einbürgerungsgebühr grundsätzlich 255 Euro. Für ein minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte, das mit eingebürgert wird, reduziert sie sich auf 51 Euro. Hinzukommen können individuelle Ausgaben, etwa für Urkunden, Übersetzungen, Sprachprüfung oder Einbürgerungstest.
Minderjährige Kinder können nach § 9 unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch keine drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Sorge, Aufenthalt, Sprache, Alter und familiäre Situation spielen bei der Prüfung eine Rolle. Der Beitrag Einbürgerung mit Kindern hilft Ihnen, die Unterlagen pro Person zu organisieren.
Checkliste vor dem Antrag
- Besteht meine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren?
- Habe ich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?
- Ist mein aktueller Aufenthaltstitel für die Einbürgerung geeignet?
- Sind Identität, Staatsangehörigkeit und Namensschreibweisen nachvollziehbar belegt?
- Habe ich aktuelle Nachweise zu Einkommen, Beschäftigung, Wohnung und Leistungen?
- Liegen B1-Nachweis und Testnachweis vor oder habe ich eine mögliche Ausnahme geklärt?
- Habe ich die persönliche Unterlagenliste meiner Behörde verwendet?
- Sind Veränderungen seit der Antragstellung vollständig gemeldet?
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich durch die Heirat automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?
Nein. Sie müssen einen Einbürgerungsantrag stellen und alle Voraussetzungen erfüllen. Die Heirat ermöglicht unter § 9 StAG vor allem eine kürzere erforderliche Aufenthaltszeit.
Muss meine deutsche Ehepartnerin oder mein deutscher Ehepartner den Antrag mitstellen?
Nein, Sie beantragen Ihre eigene Einbürgerung. Sie benötigen aber Nachweise zur Ehe und zur deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Partnerperson. Die Behörde kann weitere Angaben zur familiären Lebensgemeinschaft verlangen.
Muss ich trotz deutscher Ehepartnerin oder deutschem Ehepartner B1 nachweisen?
In der Regel ja. Die allgemeinen Sprachanforderungen gelten auch bei der Einbürgerung nach § 9 StAG. Nur wenn eine gesetzliche Ausnahme oder Erleichterung greift, kann etwas anderes gelten.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung während des Verfahrens?
Informieren Sie die Behörde sofort. Ist die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert, entfällt der erleichterte Weg grundsätzlich. § 9 Absatz 2 enthält einen engen Sonderfall nach Tod oder rechtskräftiger Beendigung der Verbindung für sorgeberechtigte Eltern, die mit einem minderjährigen deutschen Kind aus der Verbindung in familiärer Gemeinschaft leben. Lassen Sie diesen Ausnahmefall individuell prüfen.
Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Nach deutschem Recht ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich. Das Recht Ihres Herkunftsstaats kann jedoch andere Folgen vorsehen. Eine ausführliche Einordnung finden Sie unter Doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung.
Kann ich den Antrag stellen, wenn ich mit meiner deutschen Partnerperson im Ausland lebe?
Der normale Weg nach § 9 setzt den rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland enthält § 14 StAG eine andere, engere Ermessensregelung. Zuständig ist dann nicht automatisch die Behörde eines früheren deutschen Wohnorts.
Nächster Schritt
Prüfen Sie zuerst Ihre beiden Daten: Beginn des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Fordern Sie danach bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde die aktuelle Unterlagenliste ausdrücklich für einen Antrag nach § 9 StAG an. So erkennen Sie früh, welche Nachweise noch fehlen, bevor Sie Übersetzungen bestellen oder den Antrag absenden.
Offizielle Quellen & redaktioneller Stand
. Für verbindliche Auskünfte gelten die Informationen der zuständigen Behörden.
- Bundesministerium der Justiz: Staatsangehörigkeitsgesetz ↗
- BAMF: Einbürgerungstest und offizieller Fragenkatalog ↗
- Bundeszentrale für politische Bildung: Deutsche Demokratie ↗
- Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz ↗
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