Die richtige Antwort ist:
Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Wenn man in einer Behörde schlecht behandelt wird, kann man sich beim Behördenleiter beschweren.
Warum ist das richtig?
Eine solche Beschwerde nennt man Dienstaufsichtsbeschwerde; sie ist kostenlos und an keine Frist gebunden.
Hintergrund
Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen Bürgerinnen und Bürger respektvoll und korrekt behandeln. Wer unfreundlich, herablassend oder unfair behandelt wird, kann sich schriftlich bei der Leitung der Behörde beschweren. Gegen eine Entscheidung der Behörde, etwa einen abgelehnten Antrag, kann man außerdem Widerspruch einlegen oder klagen. Jeder hat zudem das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden (Petitionsrecht, Artikel 17). Hilfe bieten auch Beratungsstellen und Antidiskriminierungsstellen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Man muss sich schlechte Behandlung nicht gefallen lassen und kann etwas tun. Einer Person zu drohen ist dagegen nicht erlaubt und kann sogar strafbar sein.
Merkhilfe
Schlecht behandelt? Ruhig bleiben und sich bei der Leitung beschweren.
Gesetzliche Grundlage: Art. 17 GG ↗
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