Die richtige Antwort ist:
wenn sie gegen die Verfassung kämpft
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Eine Partei kann verboten werden, wenn sie gegen die Verfassung kämpft.
Warum ist das richtig?
Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will.
Hintergrund
Eine Partei kann verboten werden, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will oder den Bestand Deutschlands gefährdet (Artikel 21 Grundgesetz). Ein Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Einen Antrag dafür können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Hürden sind hoch, damit Parteien nicht einfach aus politischen Gründen verboten werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Ein teurer Wahlkampf, Kritik am Staatsoberhaupt oder ein Programm mit neuen Ideen sind in einer Demokratie erlaubt. Gerade Kritik und neue politische Richtungen gehören zum demokratischen Wettbewerb der Parteien.
Merkhilfe
Verboten wird nur, wer gegen die Verfassung kämpft – nicht, wer kritisiert.
Gesetzliche Grundlage: Art. 21 GG ↗
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