Die richtige Antwort ist:
Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Glaubens- und Gewissensfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt.
Warum ist das richtig?
Sie gehört zu den im Grundgesetz garantierten Grundrechten; Unterhaltung, Arbeit und Wohnung sind hier nicht die gesuchte Garantie.
Hintergrund
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Jeder Mensch darf frei entscheiden, ob und woran er glaubt, darf seine Religion ausüben, wechseln oder keine Religion haben. Der Staat ist dabei neutral: Es gibt keine Staatskirche, und niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Zur Gewissensfreiheit gehört auch das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Ein Recht auf Arbeit, auf Wohnung oder auf Unterhaltung steht nicht im Grundgesetz. Es gibt die Berufsfreiheit (Artikel 12): Man darf seinen Beruf frei wählen – der Staat muss aber keinen Arbeitsplatz garantieren. Einige Landesverfassungen nennen Arbeit oder Wohnung als Staatsziel, einklagbare Grundrechte sind das jedoch nicht.
Merkhilfe
Grundrechte sind meistens Freiheiten („frei glauben, frei sagen“), keine Ansprüche auf Dinge wie Wohnung oder Arbeit.
Gesetzliche Grundlage: Art. 4 GG ↗
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