Die richtige Antwort ist:
die Regierungsvertreter der Bundesländer.
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Kurz erklärt
Den Bundesrat bilden die Regierungsvertreter der Bundesländer.
Warum ist das richtig?
Im Bundesrat sitzen Mitglieder der 16 Landesregierungen (Artikel 51).
Hintergrund
Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Er besteht nicht aus gewählten Abgeordneten, sondern aus Mitgliedern der Landesregierungen – zum Beispiel Ministerpräsidenten und Landesministern. Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen, insgesamt sind es 69. Ein Land muss seine Stimmen einheitlich abgeben. Der Bundesrat tagt in Berlin im ehemaligen Preußischen Herrenhaus.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Abgeordneten des Bundestages bilden den Bundestag, nicht den Bundesrat. Die Bundesminister gehören zur Bundesregierung. Parteimitglieder als solche haben im Bundesrat keinen Sitz.
Merkhilfe
Bundesrat = Rat der Länder: Landesregierungen sitzen dort.
Gesetzliche Grundlage: Art. 50 GG ↗, Art. 51 GG ↗
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