Die richtige Antwort ist:
die Bundesversammlung.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählt die Bundesversammlung.
Warum ist das richtig?
Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen, in der Regel alle fünf Jahre (Artikel 54).
Hintergrund
Die Bundesversammlung besteht aus allen Abgeordneten des Bundestages und genauso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Die Länder schicken oft auch bekannte Persönlichkeiten aus Kultur, Sport oder Gesellschaft. Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit bekommt; im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Die Bundesversammlung tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Der Bundesrat vertritt die Länder bei der Gesetzgebung, wählt aber nicht den Präsidenten. „Bundesparlament“ meint den Bundestag – seine Abgeordneten sind zwar Teil der Bundesversammlung, allein wählen sie den Präsidenten aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht und wählt niemanden.
Merkhilfe
Präsident ← Bundesversammlung (Bundestag + Vertreter der Länder).
Gesetzliche Grundlage: Art. 54 GG ↗
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