Die richtige Antwort ist:
Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Gegen eine falsche Rechnung einer Behörde legt man Widerspruch bei der Behörde ein.
Warum ist das richtig?
Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Hintergrund
Rechnungen oder Gebührenbescheide von Behörden, etwa für Müllgebühren oder einen Parkverstoß, sind Verwaltungsakte. Am Ende des Bescheids steht eine „Rechtsbehelfsbelehrung“: Sie erklärt, wie und bis wann man sich wehren kann. Meist legt man schriftlich Widerspruch ein und erklärt, warum die Rechnung falsch ist. Die Behörde muss den Fall dann erneut prüfen. Hilft sie dem Widerspruch nicht ab, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei Steuerbescheiden heißt der Rechtsbehelf Einspruch (siehe Frage 280).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wer die Rechnung einfach liegen lässt oder zurückschickt, riskiert Mahngebühren und Zwangsvollstreckung, weil der Bescheid nach Ablauf der Frist gilt. Das Finanzamt ist für fremde Rechnungen anderer Behörden nicht zuständig.
Merkhilfe
Falscher Bescheid → Widerspruch innerhalb eines Monats.
Gesetzliche Grundlage: § 70 VwGO ↗
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