Die richtige Antwort ist:
Meinungsfreiheit
Unabhängiges Lernangebot, keine BAMF-Website. Übersetzungen sind Lernhilfen; die Prüfung findet auf Deutsch statt.
Kurz erklärt
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
Warum ist das richtig?
Sie ist im Grundgesetz geschützt; Waffenbesitz, Faustrecht und Selbstjustiz sind keine Grundrechte.
Hintergrund
Die Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetzes in den Artikeln 1 bis 19. Die Meinungsfreiheit (Artikel 5) gehört zu den wichtigsten davon, weil eine Demokratie ohne freie Diskussion nicht funktioniert. Grundrechte schützen die Menschen vor allem vor dem Staat: Er darf sie nur in engen Grenzen und nur durch ein Gesetz einschränken.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht – anders als oft in den USA. Wer eine Waffe besitzen will, braucht eine behördliche Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Faustrecht und Selbstjustiz bedeuten, sich mit Gewalt selbst „Recht“ zu verschaffen. Das ist verboten, denn in Deutschland hat nur der Staat das Gewaltmonopol: Polizei und Gerichte setzen das Recht durch.
Merkhilfe
Drei Antworten haben mit Gewalt zu tun – das Grundrecht ist die einzige friedliche Antwort.
Gesetzliche Grundlage: Art. 5 GG ↗
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